Aus der Abteilung
 

Demokratiearbeit kennt kein schlechtes Wetter

Demokratiearbeit kennt kein schlechtes Wetter - aber warme Jacken und rote Decken. Am Tag des Ehrenamts war auch unsere Abteilung aktiv. Im Poststadion fand die Nominierung unserer Bundestagsabgeordneten Annika Klose für die Wahl im nächsten Jahr für Mitte statt. Außerdem wählten wir die VertreterInnen für die Versammlung, die dann die Wahl-Listen für Berlin erstellt. Aus unserer Abteilung wurden hierfür Eva Högl, Martin Schöpe und Ingo Siebert gewählt. Glückwunsch! Das hat trotz 3° C herzerwärmend Spaß gemacht. Vielen Dank an alle Beteiligten!

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Corona-Krise: Hilfestellung für Künstler*innen und Selbstständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (aktualisiert)

[Update vom 19.12.2020:] Das öffentliche Leben wurde in den letzten Wochen weiter stark zurückgefahren – mit erheblichen Auswirkungen auf Selbständige und Unternehmen v. a. aus der Kultur- und  Veranstaltungsbranche. Der Bund stellt in diesem Zusammenhang weitere Hilfsprogramme bereit: die Novemberhilfe, die Überbrückungshilfe III und die dort implementierte Neustarthilfe. Jede dieser Hilfen folgt einer eigenen Logik. Damit droht u. U. Unübersichtlichkeit. Die SPD-Fraktion in der BVV Mitte regte daher mit einem Antrag an, auf den erhöhten Beratungsbedarf mit entsprechenden Angeboten zu reagieren. Unsere Bezirksverordnete Vera Morgenstern, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur, fragte das Bezirksamt nach bereits bestehenden Beratungsangeboten für Selbständige – und speziell für die Kulturschaffenden unter ihnen. Wir haben die entsprechende Antwort in die untenstehenden Informationen eingebaut. Finanzielle Hilfen Die Novemberhilfe unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Diese Hilfe wird nun - aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 - als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung verlängert. Zum anderen gibt es die Überbrückungshilfe III. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Programm wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert. Es gilt nun auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der auch für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Die Antragstellung soll im Dezember 2020 beginnen. Einen Überblick über die Hilfen bietet die Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Hier gelangen Sie zur Antragstellung, sofern dies bereits möglich ist. Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung bereits im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Informationen zu einzelnen Programmbestandteilen erhalten Sie hier sowie auf der Seite von Kulturförderpunkt Berlin. Die Seite der Investitionsbank Berlin bietet einen Überblick über alle Programme und beinhaltet auch spezifische Berliner Angebote wie die Soforthilfe Schankwirtschaft. Weitere Hinweise zu finanziellen Hilfsangeboten bei Creative City Berlin Beratung Bei der Vielgestaltigkeit der Hilfsprogramme ist Beratung unerlässlich! Kreativ Kultur Berlin ist das Berliner Beratungszentrum für Kulturförderung und Kreativwirtschaft und umfasst vier Angebote: Kreativwirtschaftsberatung, Creative City Berlin, Crowdfunding Berlin, Kulturförderpunkt. Creative City Berlin bietet aktuelle Informationen und eine sehr gute Übersicht über Corona-Hilfen. Kulturförderpunkt: Beraterinnen und Berater von Kreativ Kultur Berlin informieren hier in verschiedenen Formaten aktuell zu den vielfältigen Corona Soforthilfe- und Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Auch der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands e. V. bietet verschiedene Beratungsformate an. Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes informiert Unternehmen und Selbständige zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19. Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH steht als Wirtschaftsförderung des Landes Berlin mit Unterstützungsangeboten zur Seite. Auf bezirkliche Ebene werden Auskünfte und Hilfen für Soloselbständige aus allen Bereichen vor allem durch die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes gemeinsam mit dem Bezirkspartner der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH den Unternehmen angeboten. Für Fragen zu aktuellen Hilfsprogrammen stehen deren Beschäftigte unter den Telefonnummern 030 9018 34372 oder 0172 158 3390 sowie unter der E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung. Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Informationen für Künstler*innen, Honorarkräfte und Kulturbetriebe während der Corona-Krise hält auch der Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte des Bezirksamts vor. Weitere Informationen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Senatsverwaltung für Kultur und Europa Investitionsbank Berlin Industrie- und Handelskammer zu Berlin [Update vom 14.12.2020:] Der Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte des Bezirksamts Mitte hat mittlerweile einen Info-Flyer für Künsterl*innen, Honorarkräfte und Kulturbetriebe während der Corona-Krise bereitgestellt, auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten. Direkt zum Flyer gehen [Ursprünglicher Artikel vom 19.11.2020:] Auch die Dezember-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte steht weiter im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Daher ersucht die SPD-Fraktion Mitte das Bezirksamt, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass ausreichend Beratungsangebote für die zur Verfügung stehenden Hilfen für Soloselbständige bereitgestellt werden. Dabei sind sowohl bezirkliche Stellen (z.B. Wirtschaftsförderung, Jobcenter), aber auch die zuständigen Senatsverwaltungen miteinzubeziehen. Zu Beginn des Novembers wurde das öffentliche Leben wieder stark zurückgefahren. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit eines beträchtlichen Teils von Selbständigen, ihre Einkommen zu erwirtschaften zu können. Gerade jene Branchen, die in engem Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen (insb. in den Bereichen Kunst & Kultur), sind die Auswirkungen beträchtlich existenzbedrohend. Die Bundesregierung stellt in diesem Zusammenhang und darüber hinaus eine Reihe weiterer Hilfsprogramme bereit. Dazu zählen vor allem die „Novemberhilfe“, die „Überbrückungshilfe III“ und die dort implementierte „Neustarthilfe“.   Letztere richtet sich explizit an Solo-Selbständige, die von den bisherigen Hilfen kaum oder gar nicht profitieren konnten. Jede dieser Hilfen folgt einer eigenen Logik. Damit droht eine Unübersichtlichkeit und es erwächst folglich ein hoher Beratungsbedarf, der nicht ausschließlich durch Webauftritte der Bundesregierung befriedigt werden kann. Daher wird mit dem Antrag angeregt, bezirkliche Stellen, die mit diesen Personengruppen im Austausch stehen, zu informieren, zu sensibilisieren und dort anzuregen, eigene Formate zur Information und Beratung zu entwickeln. Dies sollte selbstverständlich in Abstimmung mit Angeboten der Landesebene erfolgen. Zudem fragt unsere Fraktion das Bezirksamt: Welche Sprechstunden, Hotlines u.a. usw. werden Soloselbständigen von den diesbezüglich kompetenten Stellen auf Bezirks- und/oder Senatsebene angeboten? Welche hiervon richten sich speziell an die Kulturschaffenden? Wo können diese Personen Auskunft und Hilfe erhalten zum Zugang zu den Förderprogrammen, die vom Land oder dem Bund aufgelegt wurden, um die zur Eindämmung der Corona-Pandemie verfügten Beschränkungen auf ihre Erwerbstätigkeit zu kompensieren? Wie erfolgt die Bekanntmachung über diese Beratungsangebote? Generelle Informationen über die verfügbaren Corona-Hilfsmaßnahmen stellten wir bereits im Frühjahr hier zusammen.

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Stolpersteine putzen und Erinnerungen sichtbar machen

Niemals vergessen! Heute vor 82 Jahren brannten in ganz Deutschland Synagogen. Geschäfte von Jüdinnen und Juden wurden zerstört. Mitbürger*innen jüdischen Glaubens wurden abgeholt, misshandelt, deportiert und ermordet. Stolpersteine in der ganzen Stadt erinnern an diesen Terror. Am Vorabend des 09. November haben wir, SPD Rosenthaler Vorstadt, diese Steine in unserem Kiez geputzt, damit sie sichtbarer werden. Erinnerung kann nichts heilen aber immer wieder bestärken und deutlicher machen, dass so etwas in Gegenwart und Zukunft nicht mehr geschieht - nie wieder geschieht. Eine Übersicht aller Stolpersteine in der Stadt und die dazugehörigen Geschichten der jüdischen Bürger*innen, die einst in den Wohnungen gelebt hatten, findet ihr hier.

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Lebhafte Diskussionen und Berichte…

… vor allem von Anwohner*innen und Gastronom*innen gab es beim Runden Tisch Weinbergsweg am Mittwoch, den 7. Oktober 2020, von 19-21 Uhr in der Aula des John-Lennon-Gymnasiums. Auf dem Podium befanden sich Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (GRÜNE), Claudia Castelot, Präventionskoordinatorin aus dem Bezirksamt Mitte von Berlin, Polizeihauptkommissar Andreas Biesenthal vom Abschnitt 56 und Anja Schomburg vom Ordnungsamt (AOD). Themen waren die aktuellen Corona-Einschränkungen, der Bericht der Praxisrunde, die Sicht der Anwohner*innen und Gastronom*innen sowie Impulse für die weitere Arbeit. Am kontroversesten diskutiert wurde die Überlegung den Weinbergsparks einzuzäunen. Für die Zukunft versprach Bezirksbürgermeister von Dassel, dass Zusammenfassungen der Praxisrunden veröffentlicht werden sollen und er prüfen werde, inwiefern Berlins offizielles Reiseportal www.visitberlin.de weiterhin den Weinbergspark und die anliegenden Straßen in der bisherigen Form und als Partyziele bewerben könne. Er unterstrich, den im Tourismuskonzept Berlin festgelegten Grundsatz, den anwohner*innenfreundlichen Tourismus. Auch sprach er sich dafür aus, das Problem der Fremdnutzung der Außenbestuhlung vor Gaststätten, die selbst ihre Schließzeiten einhalten, anzugehen. Aus den Reihen der örtlichen Gastronom*innen wurde das Statement gegeben, Teil der Lösung sein zu wollen. Ihr Angebot, gemeinsam mit den Anwohner*innen Standards zu vereinbaren – z.B. in Form einer Charta, wie schon in anderen Kiezen erfolgreich - und so die Situation vor Ort gemeinsam positiv zu gestalten, wurde aufgenommen. Zudem wollen die Anwesenden untereinander in Erfahrung bringen, wer eigentlich die Hauseigentümer in dem Gebiet sind. Unsere Bezirksverordnete aus Mitte, Vera Morgenstern, setzt sich dafür ein, dass der nächste Runde Tisch nicht erst wieder in einem Jahr stattfindet, sondern grundsätzlich 1 x pro Quartal eingeplant wird, denn: Nur durch das Zusammenwirken aller Strukturen und Verantwortlichen können nachhaltig Missstände beendet und die Lebensqualität im Kiez wiederhergestellt werden. Unser Abteilungsvorsitzender Christian Gammelin meint dazu: "Der Bezirk und Herr von Dassel müssen endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, statt die Anwohnenden mit Sticker-Kampagnen zu vertrösten. Zudem muss konsequent ein Konzept entwickelt werden, wie sich Feiernde und Touristen in Zukunft besser anwohnenden-verträglich auf die Bezirke verteilen lassen. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, auch woanders im Freien feiern zu können."

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Nominierung der Kandidat*innen für das AGH und die BVV

Nach einigen Monaten endlich wieder eine reale Abteilungsversammlung - coronakonform im BVV-Saal Rathaus Mitte. Wir haben nominiert: Astrid Hollmann, unsere Kandidatin für das Abgeordnetenhaus, erhielt alle Stimmen. Vera Morgenstern, Tilmann Häußler, Martin Schöpe, Julia Stein und David Rößler schlagen wir als KandidatInnen für die Bezirksverordnetenversammlung vor. Wir freuen uns schon auf den Wahlkampf! Fotos: Leon Ludloff

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Viel Party, wenig Abstand!

Wird der Rosenthaler Platz zum Ballermann? Die rbb-Abendschau berichtete am 20. Juli von völlig überfüllten Lokalen entlang der Torstraße sowie rund um den Rosenthaler Platz und darüber, dass dort vielfach alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Covid-Virus missachtet werden. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen) sah sich daraufhin veranlasst, einen offenen Brief an die Inhaber*innen der Bars, Kneipen und anderer gastronomischer Einrichtungen im Bezirk Mitte zu richten, in dem er noch einmal eindringlich darum warb, in der aktuellen Corona-Pandemie weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. „Handeln Sie vernünftig und verantwortlich – vor allem im Sinne Ihrer und unser aller Gesundheit, aber auch im Sinne des wirtschaftlichen Fortbestands der gastronomischen Betriebe in unserem Bezirk.“ Der Bezirksbürgermeister kündigte zudem verstärkte Kontrollen an. Am Freitag und Samstag, 24./25. Juli, kam es dann zu diesen angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Berliner Polizei - am Freitag sogar öffentlichkeitswirksam begleitet durch die Abendschau. Insgesamt wurden 14 gastronomische Einrichtungen in der Brunnenstraße, am Weinbergsweg und in der Torstraße kontrolliert. Die Bilder waren verstörend: Verletzte Abstandsregelungen, fehlende Hygienekonzepte, nicht vorhandener Mund-Nasenschutz sowie unvollständige Anwesenheitsdokumentation. Einige Betreiber und Gäste zeigten während der Kontrollen wenig bis kein Verständnis, in einem Fall musste das Ordnungsamt Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung erstatten. Insgesamt wurden 50 Verstöße gegen Corona-Regeln festgestellt. Die Mehrheit der Einrichtungen beseitigte die festgestellten Missstände nach Angaben des Bezirksamts aber schnell und umfassend. Allerdings ist dies nur ein Teil der Problematik. Seit über einem Jahrzehnt beklagen die Anwohnenden des Rosenthaler Platzes und des Weinbergparks eine völlige touristische Übernutzung ihrer Nachbarschaft: Lärmbelästigung durch die Außenbewirtschaftung bei Spätis, Bars und Restaurants, die auch nach Schließung der Lokalitäten bis in die Morgenstunden anhält, Partys im Weinbergspark, Vermüllung und Verschmutzung – auch des U-Bahnhofs Rosenthaler Platz -, mangelnde Versorgung durch Toiletten, überfüllte Bürgersteige durch große Menschenansammlungen vor den Cafés und Lokalen im Weinbergsweg und rund um den Rosenthaler Platz sowie Schlägereien. Durch die Covid-19-bedingte Schließung von Clubs hat sich die nächtliche Belastung – zumal in den warmen Sommermonaten – noch einmal verstärkt. Anrufe bei Ordnungsamt und Polizei führten nach Angaben der Anwohnenden oft ins Leere. Dass jetzt nach einem Abendschau-Bericht sofort öffentlichkeitswirksame Kontrollen stattfanden, hinterlässt bei ihnen Frust. Sie verweisen dann auf Listen protokollierter Anrufe bei Ordnungsamt und Polizei, die meistens folgenlos blieben. Vom Bezirksamt wurde zwar ein Runder Tisch „Rosenthaler Platz“ eingerichtet, um die dort sichtbar werdenden Konflikte zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden und sozialen Gruppen, wie beispielsweise Obdachlose, anzusprechen und hierfür gemeinschaftlich Lösungen zu erarbeiten. Auch die SPD-Fraktion Mitte setzt sich durch Anträge und Anfragen für Verbesserungen für die Anwohnenden ein. Bisher allerdings ohne nachhaltige Wirkung. So wichtig die konsequente Durchsetzung geltender Regelungen ist, allein dadurch werden sich die Probleme rund um den Rosenthaler Platz nicht lösen lassen. Robin Detje, ein Anwohner, bringt es auf den Punkt: „Es geht für uns hier nicht vorrangig um ein Corona-Problem, sondern um eine langjährige stadtplanerische Fehlentwicklung, die zu einer Hotel- und Gastronomieschwemme geführt hat, die den Anwohnern das Leben zur Hölle macht und die die Behörden nur noch schwer unter Kontrolle bekommen. Es geht um eine völlige Entgleisung bei den Gewerbemieten, die bei manchen Gastronomen zu piratenähnlichem Verhalten führt - Vorschriften werden nur noch eingehalten, wenn die Polizei neben ihnen steht, und vielleicht nicht einmal dann. Es geht letztlich darum, dass eine unkontrollierte Immobilienwirtschaft die Stadtkultur bestimmt. Wenn die Stadt sich nicht offensiv neue Instrumente verschafft, die Stadtentwicklung zu lenken und klare Grenzen zu setzen - neben dem Lärm bricht hier ja auch bezahlbare Nahversorgung weg, - kann man das hier vergessen.“ Das wollen auch wir nicht! Wir wollen eine lebenswerte und lebendige Mitte, wo sich Tourist*innen, aber auch die Einwohner*innen wohl fühlen und gerne leben. Wir wollen auch nicht, dass der Rosenthaler Platz zur reinen Kulisse für ein partytouristisches Erleben wird. Wir stehen vor der Erarbeitung eines Wahlprogramms für Mitte und nehmen hierzu gerne Eure und Ihre Vorschläge entgegen, um gemeinsam eine Verbesserung der aktuellen Situation erreichen zu können. Peter Fäßler

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Unser Stadtteil braucht das Warenhaus

Das war heute ein mutmachendes Zeichen der Solidarität. Viele waren dem Aufruf von Verdi gefolgt und nahmen an der Kundgebung beim Karstadt am Leopoldplatz teil. Auch unsere Abteilung war mit Vera, Margret, Rüdiger und Peter gut vertreten. Die betriebliche Beschäftigtenvertretung, der Filialleiter, ver.di-Verantwortliche trugen ihre Forderungen und Argumente für den Erhalt möglichst aller Karstadt/Kaufhof-Filialen vor: Sie wiesen insbesondere auf die seit vielen Jahren "durch die Beschäftigten erfolgten Investitionen in den Betrieb, nicht nur durch ihre zuverlässige Arbeit, sondern auch durch die Lohnverzichte in den Erhaltungstarifverträgen". Sie forderten endlich eine bessere Unternehmenspolitik und Gewerbemieten, die für die Unternehmen auch bezahlbar sind. Ausdrücklich bedankten sich die RednerInnen beim Bezirk Mitte und bei der BVV für ihr Eintreten für den Fortbestand des Warenhauses. Den entsprechenden Antrag „Für Arbeitsplätze und Lebensqualität im Wedding – Einsatz für das Karstadt Warenhaus am Leopoldplatz“ hatte die SPD-Fraktion Mitte vorgelegt. (Fotos: Vera, Susanne, Peter)

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Gemeinsame Aktion für mehr Zivilcourage – gegen Rechts

Die Anwohner der Rosenthaler und Spandauer Vorstadt rufen ihre Nachbarinnen und Nachbarn auf, sich engagiert gegen “Hygiene-Demos“ und somit gegen organisierte Verschwörungsanhänger sowie Unterstützer wissenschaftsfeindlicher, rechtsoffener Ideologien oder rechtsextrem-gesinnte Menschen zu stellen. Es gibt viele Möglichkeiten Zivilcourage und Protest zu zeigen, auch ohne auf die Straße zu gehen und dabei sich und andere zu gefährden. Hier könnt ihr mehr über die Nachbarschaftsinitiative erfahren: www.berlin-gegen-nazis.de Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen!


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COVID-19-Krise: Überblick der staatlichen Hilfsmaßnahmen für kleinere Gewerbebetriebe und freie Berufe

Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Nachbarn, vielleicht ist durch die Corona-Pandemie Ihr Unternehmen oder Ihre Selbständigkeit nur noch eingeschränkt möglich oder ganz zum Stilstand gekommen. Wir haben für Sie im Folgenden die momentan zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler zusammenfasst. Wir nehmen auf unserer Webseite sowie auf unserer Facebook-Seite laufend Aktualisierungen vor. Beachten Sie bitte, dass sich die Situation bei den Hilfsmaßnahmen jederzeit ändern kann. Geben Sie nichts auf Gerüchte und das Hören-Sagen, sondern informieren Sie sich am besten direkt bei den jeweiligen Institutionen! Wir haben Ihnen am Ende zusätzlich einige Links zusammengestellt. Falls Sie auch im Privaten Hilfe benötigen – sei es beim Einkaufen oder anderen Erledigungen – sprechen Sie uns bitte an. Wir versuchen mit unseren mehr als 400 Mitgliedern Hilfe zu organisieren. Bitte schicken Sie uns auch Ihre Anregungen, was man aus Ihrer Sicht im Kiez noch an lokaler Hilfe organisieren müsste. Viel Erfolg und bleiben Sie gesund Ihre SPD Rosenthaler Vorstadt E-Mail: kontakt@spd-rosenthaler-vorstadt.de 1. Unterstützung durch den Bezirk Die bezirkliche Wirtschaftsförderung in Mitte begleitet Unternehmen in dieser schwierigen Situation, stellt alle relevante Informationen zusammen, berät zu Unterstützungsangeboten wie auch zur Eindämmungsverordnung und nimmt auf Anfrage mit Vermietern Kontakt zu Stundungen oder Minderung von Mieten auf. Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Moabit hat der Bezirk Mitte ein Matching-Programm entwickelt, in dem Unternehmen mit Erfahrungen, Kenntnissen und erfolgreicher Fördermittelumsetzung solchen helfen, die „Hilfe auf Augenhöhe“ benötigen. Eine Übersicht über Hilfen für Unternehmer wurde auf der Internetseite der bezirklichen Wirtschaftsförderung zusammengestellt. Diese wird tagesaktuell gehalten und sukzessive um weitere Angebote und Maßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird auf der Seite der Wirtschaftsförderung auf eine Auswahl von erfolgreichen Onlineshops und die Möglichkeit, Gutscheine zu verkaufen, hingewiesen. Online-Shops können vor dem Hintergrund der derzeitigen Eindämmungsmaßnahmen ein guter Vertriebsweg für viele Unternehmen und Kultureinrichtungen sein, um Einnahmen zu generieren. 2. Kurzarbeiter-Geld Wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten wegen der Krise in Kurzarbeit müssen und einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben, dann kann für alle Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Betroffenen erhalten dann 60 % ihres üblichen Nettoentgelts vom Staat (67 % für Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben). Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden dem Betrieb zu 100 Prozent erstattet. Neu: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70% (77% Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80% (87% mit Kindern) erhöht. Für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Nähere Informationen und die notwendigen Unterlagen finden sich auf https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-kurzarbeit/ 3. Zuschüsse und Kredite aus Bundes- und Landesmitteln  Die Antragstellung für Zuschüsse aus Bundesmitteln ist bei der Investitionsbank Berlin weiterhin möglich. Die Mittel der Berliner Soforthilfe II sind ausgeschöpft. Die Höhe der Förderung beträgt: für Soloselbständige, Freiberufler und Unternehmen bis 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) bis zu 9.000 Euro für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro Die Mittel können beantragt werden für Betriebskosten und erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z. B.: gewerbliche Mieten Leasingaufwendungen Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter. Dafür eröffnet das am 27. März 2020 beschlossene "Sozialschutz-Paket" den Zugang zur Grundsicherung für ein halbes Jahr zu wesentlich erleichterten Bedingungen. Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt so die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche. Antrag über https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html. Bei Fragen: FAQ der IBB zur Corona-Hilfe Für den Antrag selbst sind nur wenige Informationen nötig: Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma, Ausweisdokument, Steuer-ID und Bankverbindung der Firma. Das Berliner Kreditprogramm (Soforthilfe I) war innerhalb kürzester Zeit überzeichnet. Deshalb wurde die Annahme weiterer Anträge ausgesetzt (27.03.2020). Die eingegangenen Anträge werden alle bearbeitet! Zum aktuellen Stand: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html Berlin hat jedoch zusätzliche Programme gestartet. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stockt die beiden Programme „Gründungsbonus“ und „Berliner Start-Up-Stipendien“ auf. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 8. April. Am 9. April hat der Senat ein Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Die Antragsfrist ist abgelaufen. Nähere Informationen hier! Um den Berliner Mittelstand gezielt zu unterstützen, legte der Senat ein weiteres Programm für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten auf. Diese Soforthilfe V (Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit oder nachrangig Soforthilfezuschüsse) mit einem Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro (später zusätzlich 40 Millionen Euro) wird den Schnellkredit der KfW (siehe unten) aus den Bundesprogrammen ergänzen. Ab 18. Mai können Anträge bei der IBB gestellt werden. Näheres hier. Auf Anregung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus soll ein weiteres Soforthilfeprogramme für kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen aufgelegt werden, um Unternehmen zwischen 10 und 250 Angestellten schnell und unbürokratisch zu helfen. Die finanziellen Zuschüsse könnten sich gestaffelt nach Größe der Unternehmen zwischen 9.000 und 60.000 Euro bewegen. Die Zuschüsse müssten nicht zurückgezahlt werden und sollen als Liquiditätshilfe eingesetzt werden. Näheres in der Pressemitteilung. Die Kredite des Bundes werden über die Förderbank KfW zusammen mit der jeweiligen Hausbank des Betriebs vergeben. Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Hilfskredite sind über die Hausbank zu beantragen. Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Für kleine und mittlere Firmen und Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern wurde ein Schnellkreditprogramm der KfW gestartet. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden: Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. In Berlin kann der Schnellkredit mit der Soforthilfe V kombiniert werden, die Tilgungszuschüsse vorsieht bzw. auch Zuschüsse bereithält, wenn der Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann (s. o.). Der KfW-Schnellkredit kann seit dem 15. April bei der Hausbank beantragt werden. Hier weitere Hinweise. Zu weiteren Hilfen für KünstlerInnen und Kreative finden Sie hier wichtige Informationen. Informationen hält auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereit. 4. Stundung von Steuervorauszahlungen Die Finanzämter sind angewiesen, die Pflicht zur Vorauszahlung der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer auf Antrag zu stunden oder zumindest einen geringeren Betrag anzusetzen. Melden Sie sich dafür einfach bei Ihrem Finanzbeamten! 5. Staatsbürgschaften Um neue oder laufende Kredite abzusichern, stehen Staatsbürgschaften zur Verfügung. Nähere Informationen: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/. Bei der Berliner Bürgschaftsbank wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann – wenn geboten – der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden. 6. Stundung laufender Kosten Der Bundestag hat ein sog. Vertragsmoratorium erlassen. Verbraucher*innen, Freiberufler*innen und Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten und einem Jahresumsatz und eines Jahresbilanz unter 2 Millionen Euro, die wesentliche Rechnungen nachweislich wegen der COVID-19-Pandemie und den politischen Maßnahmen nicht bezahlen können, dürfen demnach die Zahlung verweigern. Das Moratorium gilt ab dem 1. April und bis zum 30. Juni. Die Regelung gilt für wesentliche Dauerschuldverhältnisse, die zur Eindeckung mit Leistungen der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Es gilt nicht für Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen sowie im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen. Betroffen sind aber z. B. Pflichtversicherungen, Telekommunikationsdienste, Vorauszahlungen für Strom, Gas und Wasser (soweit nicht in der Miete enthalten), Lizenzgebühren für TV- oder Musik-Abonnements (z. B. Sky), Warenabonnements (z. B. Mindestabnahmemengen Getränke) etc. Die Verträge müssen vor dem 8. März 2020 geschlossen worden sein. Wenn das Moratorium ausläuft, müssen die Zahlungen nachgeholt werden!  Sprechen Sie mit Ihren Vertragspartnern, bevor Sie sich auf das Moratorium berufen – häufig lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden! Achtung: Möglicherweise wird das Moratorium in Kürze auch auf die Rückzahlung von Darlehen und die Zahlung von Zinsen bei kleineren Unternehmen ausgeweitet. Achten Sie hier auf neuere Informationen! 7. Verbesserter Kündigungsschutz in Miet- und Pachtverhältnissen Bis zum 30. Juni gilt ein verstärkter Kündigungsschutz: Wenn der/die Mieter*in im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 die Miete oder Pacht wegen COVID-19-Pandemie nicht zahlen kann, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Nach dem 30. Juni 2020 muss die Zahlung nachgeholt werden! 8. Entschädigung für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Wenn ein Betrieb wegen einem behördlichen Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne-Entscheidung nach dem Infektionsschutzgesetz Umsatzeinbußen erleidet, kann Entschädigung gezahlt werden. Die Antragsunterlagen und die näheren Voraussetzungen finden sich online unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php. 9. Besondere Unterstützung für Eltern Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, erhält eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Anstellungsbetrieb, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Außerdem: Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro erhalten. Die Prüfung der Voraussetzungen und der Antrag erfolgt online unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start. 10. Erleichterter Zugang zu Grundsicherung und Wohngeld Wer wenig Rücklagen und heftige Umsatzeinbußen erleidet, sollte auch prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld vorliegt. Selbstständige (und Angestellte) können diese Leistungen ab sofort leichter erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragsteller*innen müssen dabei in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten noch eine kleinere Wohnung beziehen. Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen finden sich unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung. 11. Branchenspezifische Hilfen Prüfen Sie, ob es für Ihre jeweilige Branche zusätzliche besondere Fördermöglichkeiten gibt. Auskunft dazu erteilen die jeweiligen Verbände und Interessengruppen. 12. Nützliche Links Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums Informationsseite des Senats (hier auch Informationen zu Hilfen) Gründerinnenzentrale (gute und sehr aktuelle Übersicht über Corona-Hilfen) SPD-Fraktion Mitte SPD https://www.spd-rosenthaler-vorstadt.de/spd-treffen/unsere-bvv-anfragen-fuer-soloselbststaendige-und-kulturschaffende-im-dezember/ Wir bedanken uns ganz herzlich bei der SPD Abteilung Gesundbrunnen, die die Grundlage für diese Übersicht erstellt hat.

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Evas-Bus: Wahlkampf-Höhepunkt der 1. Abteilung

Es gibt unterschiedliche Formen des Wahlkampfes: Haustürbesuche, Info-Stände, Podiumsdiskussionen u.v.m. Die Kreativ-Abteilung der SPD Rosenthaler Vorstadt hat sich darüber hinaus mit EVAS BUS etwas ganz Besonderes ausgedacht. Mit einem über 30 Jahre alten Doppeldecker, reichlich Material an Bord und 40 SPD-Mitgliedern ging es kreuz und quer durch Mitte. Veröffentlicht am 20.09.2013

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